Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Geschäfts- und Firmenkunden gültig (B2B) und gelten nicht für Privatpersonen bzw. Konsumenten

1. Allgemeines: Alle, auch künftigen Angebote, Aufträge und Lieferungen unterliegen den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht abweichende oder zusätzliche Bedingungen und Absprachen von uns schriftlich bestätigt worden sind. Einkaufsbedingungen des Käufers sind für uns nur bindend, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Nichtbestätigung gilt nicht als stillschweigende Anerkennung. Ausfuhr der Lieferung bedeutet keine Anerkennung der Einkaufsbedingungen des Käufers. Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferte Ware nur an Endverbraucher in seinem (seinen) dem Verkäufer bekannten und auf seine Firma firmierenden ortsgebundenen Facheinzelhandelsgeschäft (en) zu veräußern, es sei denn, dass der Verkäufer zuvor die schriftliche Zustimmung zur anderweitigen Veräußerung erteilt. Widerrechtliche Querlieferungen an andere Wiederverkäufer lösen einen Schadenersatzanspruch zumindest in der Höhe der rechtswidrig vertriebenen Produkterlöse ein.

2. Preise: Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, stets in Euro. Der berechnete Preis versteht sich als Nettopreis unserer am Tage der Lieferung geltenden Preisliste zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Lieferungen / Lieferfrist: Unsere Lieferungen erfolgen, insofern nicht anders schriftlich vereinbart, ab Werk einschließlich Verladung im Werk. Mit Verlassen des Werks gehen alle Risiken auf den Käufer über. Aufträge, die für einen Liefertermin eine Menge von 6 Paar Schuhen nicht erreichen, werden unfrei geliefert. Teillieferungen durch den Verkäufer sind ausdrücklich zulässig. Rücksendungen bedürfen in jedem Fall unserer vorherigen Zustimmung. Unsere Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen aber ohne Verbindlichkeit. Ereignisse höherer Gewalt oder behördliche Maßnahmen berechtigen sowohl den Verkäufer als auch den Käufer, die Lieferungs- und Annahmefrist im angemessenen Umfang zu verlängern oder befreien den Verkäufer im angemessenen Umfang von der Leistungsverpflichtung. Wird deshalb die vereinbarte Lieferfrist um mehr als acht Wochen überschritten, können sowohl wir als auch der Käufer vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Die Rechte des Käufers sind auf den Rücktritt vom Vertrag beschränkt. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. Sofern wir die Nichteinhaltung von ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen zu vertreten haben, hat uns der Käufer eine Nachfrist von vier Wochen zu setzen, bevor er vom Vertrag zurücktreten kann. Zu vertreten haben wir nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche wegen Verzug oder Nichtleistung sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Ansprüche auf Schadenersatz sind im Übrigen auf den Nettorechnungswert der verspäteten Lieferung begrenzt.

4. Zahlung: Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 3% Skonto und innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug. Abweichungen von dieser Zahlungskondition bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Käufer. Skonto wird im Übrigen nur dann gewährt, wenn sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus vorherigen Lieferungen restlos beglichen sind. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des uns berechtigten Bankzinssatzes zu verlangen. Die Hereingabe von Akzepten oder Kundenwechsel bedarf der vorherigen Genehmigung von uns. Sie erfolgt nur zahlungshalber. Kommt der Käufer mit einer Zahlung in Rückstand oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so sind wir berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten und für weitere Lieferungen Barzahlung zu verlangen, ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf. Im Übrigen sind wir auch berechtigt, Sicherheiten zu verlangen oder vom gesamten Vertrag zurückzutreten und bereits gelieferte Ware herauszuverlangen oder abzuholen. Kosten der Rücklieferung gehen zu Lasten des Käufers. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt waren oder umseitig sind.

5. Eigentumsvorbehalt: Die Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus den Warenlieferungen getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldo – Forderung. Saldoziehung und Saldoanerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte sowie die Abtretung jeglicher Forderungen, die dem Verkäufer zustehen, ist ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers unzulässig. Veräußert der Käufer die gelieferte Ware, so tritt er hiermit jetzt schon bis zur völligen Tilgung aller Forderungen dem Verkäufer aus Warenlieferungen, die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer über jede Zwangsvollstreckung unverzüglich zu unterrichten. Übersteigt der Wert der gegebenen Sicherungen die Lieferungsforderungen insgesamt um mehr als 20%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Werden dem Verkäufer Vermögensverschlechterungen seitens des Käufers bekannt, die seine Kreditwürdigkeit und Realisierbarkeit der Forderung als konkret gefährdet erscheinen, kann die gesamte Restschuld sofort fällig gestellt werden und eine Neubelieferung bis zur endgültigen positiven Klärung zurückgestellt werden, ohne dass der Verkäufer schadenersatzpflichtig wird.

6. Mängel: Die Rüge sichtbarer Mängel hat schriftlich zu erfolgen. Sie ist bei Nichtkaufleuten innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware zu erheben und zu begründen. Für Unternehmer sind die Bestimmungen des UGB (Unternehmensgesetzbuch) anzuwenden. Dies gilt insbesondere für versteckte Mängel. Der Verkäufer leistet nach eigener Wahl bei anerkannten Sachmängeln zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlagen der 2. Nachbesserung kann der Käufer nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt verlangen. Die beanstandete Ware darf nur nach Einwilligung des Verkäufers zurückgesandt werden, es sei denn, dass er nicht innerhalb von 15 Tagen auf die Mängelrüge eingegangen ist. Bei Reklamationen von Einzelteilen ist die gleichzeitige Einsendung der Ware mit Mängelrüge zulässig. Solche Reklamationen sind von dem Verkäufer innerhalb 21 Tagen ab nachweisbarem Absendertermin zu erledigen. Hat der Käufer ohne Rückfrage bei dem Verkäufer eine Konsumentenreklamation durch Umtausch erledigt, so wird der Verkäufer, wenn die Reklamation berechtigt ist und die Behebung der Mängel nur unter einem gegenüber dem Warenwert unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist, eine Gutschrift erteilen oder Ersatzlieferung vornehmen. Das Risiko einer Ablehnung der Reklamation durch den Verkäufer bleibt für den Käufer bestehen. Die Berechnung jeder Art von Bearbeitungsgebühren für Reklamationen ist für den Käufer und den Verkäufer unzulässig.

7. Haftungsbegrenzung: Sämtliche Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Zahlungsverzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Ansprüche verjähren nach 6 Monaten.

8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit: Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrag ist der Ort der Handelsniederlassung des Verkäufers. Gerichtsstand ist das Landesgericht in Wels. Sollte eine oder mehrere Festsetzungen in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder sollten Lücken auftreten, vereinbaren die Parteien als Vertragsinhalt die allgemeinen Bedingungen der österreichischen Schuhindustrie. Sollte ferner keine Lösung hierbei gefunden werden können, gilt das jene als vereinbart, was der unwirksamen Festsetzung wirtschaftlich am ehesten entspricht.

9. Order-Service: Vom Kunden im Ordergespräch gewünschte Sortimente werden vom zuständigen Vertreter im B2B-Portal erfasst und der Warenkorb auf Kundenwunsch vom Vertreter abgeschlossen. Der Kunde wird per E-Mail über den Inhalt der Order informiert. Sofern dieser nicht reklamiert gilt dies als stille Einwilligung.